Altersversorgung mit Riesterförderung

Eine sehr interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen, bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und Steuervorteilen, indem die Sparleistung zusätzlich über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung absetzbar ist.

 

 

 

 
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